"Eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die
Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen". § 1 Abs. 1 ZivMediatG
ICH UNTERSTÜTZE SIE DABEI, SELBSTSTÄNDIG DIE OPTIMALSTE LÖSUNG ZU FINDEN.
- Kein Ersatz für Psychotherapie.
- Kein Ersatz für juristische Expertise.
* Gemäß Kleinunternehmerregelung §6 Ziffer 27 bin ich von der
Mehrwertsteuer befreit.